Im Programm "Förderung von Eigenwohnraum" finden Sie im Abschnitt 2 die
Informationen für die Förderung der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
1. Fördergegenstände
Fördergegenstände sind bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
- im Bestand von Eigenwohnraum sowie
- im Bestand von Mietwohnraum, der sich in Zweifamilienhäusern befindet.
Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht:
- der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen,
- der Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Roll- stuhlfahrer
- die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung
Die Informationsschrift können Sie unter Dokumente zum Download herunterladen.
Gesetzliche Grundlagen
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